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Seitenansicht der Appartementgebäude im MareMüritz Yachthafen Ressort.
MareMüritz Appartements von der Seite bei Nacht.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR DIE VERMIETUNG VON FERIENAPPARTEMENTS

 

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen des MAREMÜRITZ – Yachthafen Resort (nachfolgend „Maremüritz“ genannt), die gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienappartements erbracht werden.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden auch bei Kenntnis keine Anwendung, es sei denn, dass Maremüritz diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1. Vertragspartner sind Maremüritz und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrages durch Maremüritz zustande.

2.2. Gibt der Kunde einen Buchungsantrag über das elektronische Formular auf der Website von Maremüritz ab, dann gilt:
2.2.1. Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Formulars auf der Internetpräsenz (Aktivieren des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“) beauftragt der Kunde Maremüritz, die vom Kunden ausgewählten Leistungen verbindlich zu besorgen.

2.2.2. Der Kunde hat das Buchungsformular sorgfältig auszufüllen. Fehlerhafte Angaben kann der Kunde mittels der üblichen PC-Funktionen wie z. B. der „Zurück“-Funktion des Browsers bis zum Absenden des Formulars selbstständig korrigieren oder den Buchungsvorgang gänzlich abbrechen. Fehlerhafte Angaben des Kunden (z. B. unrichtiger Name und/oder E-Mailadressen) können zu Fehlern im Vermietungsvertrag führen, für die dann der Kunde verantwortlich ist.

2.2.3. Der Vertragstext wird von Maremüritz nach Vertragsschluss gespeichert, ist aber für den Kunden nach der Buchung aus
Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Kunde ist daher angehalten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der Buchungsbestätigung. Hiervon unberührt bleiben ggf. bestehende abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften.

2.3. Alle Ansprüche gegen Maremüritz verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 30 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Maremüritz beruhen.

 

3. HAFTUNG

3.1. Maremüritz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Maremüritz beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Maremüritz beruhen. Einer Pflichtverletzung von Maremüritz steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 3 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Maremüritz auftreten, wird Maremüritz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3.2. Für eingebrachte Sachen haftet Maremüritz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Maremüritz empfiehlt die Nutzung des Safes in den Appartements. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Maremüritz.

3.3 Soweit dem Kunden ein PKW Stellplatz, gegen Entgelt oder auch kostenfrei, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Maremüritz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Maremüritz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 3.1.

 

4. NUTZUNG DES APPARTEMENTS

4.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Appartements, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2. Gebuchte Appartements stehen dem Kunden am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Danach kann Maremüritz aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen vertragsüberschreitende Nutzung ab 10 Uhr 25%, ab 14:00 Uhr 50% und ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Maremüritz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4.3. Das Appartement darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte das Appartement von weiteren Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Maremüritz hat zudem das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung des Appartements an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

4.4. Das Mitbringen von Haustieren ist kostenpflichtig und nur auf Anfrage gestattet. Kunden, die ohne vorherige Zustimmung von Maremüritz mit einem Haustier anreisen, haben keinen Anspruch auf Unterbringung des Haustieres. Maremüritz stehen bei daraus folgender Nichtinanspruchnahme der Reservierung Schadensersatzansprüche zu.

4.5. Maremüritz verfügt ausschließlich über Nichtraucherunterkünfte, innerhalb der Räume ist es strikt untersagt, zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Maremüritz das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Appartements einen Betrag in Höhe von 150 Euro zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Maremüritz einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

4.6. Der Kunde hat nach Einzug Schäden und Reklamationen unverzüglich zu melden. Nach Auszug werden entstandene Schäden bzw. Fehlmengen dem Kunden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten berechnet.

 

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Lokale Kurtaxen sind im Preis nicht enthalten. Diese sind vom Kunden und ggf. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

5.2. Der vereinbarte Preis ist in voller Höhe bis spätestens einen (1) Monat vor dem Anreisetag auf das in der Buchungsbestätigung benannte Konto von Maremüritz zu überweisen.

5.3. In dem zu zahlenden Gesamtpreis ist eine Endreinigungspauschale enthalten, deren Höhe von Zuschnitt und Ausstattung der jeweiligen Immobilie abhängig ist. Die Pauschale wird bei der Buchung in konkreter Höhe genannt. Es ist nicht möglich, dass der Kunde die Endreinigung eigenständig durchführt.

5.4. Im Gesamtpreis enthalten ist die Bereitstellung von Bettwäsche, Dusch- und Handtüchern. Ein entsprechendes Wäschepaket kann der Gast – soweit verfügbar – optional gegen einen Aufpreis laut aktueller Liste pro Person hinzubuchen.

5.5. Eine Umbuchung ist auf Anfrage und vorbehaltlich Verfügbarkeit bis spätestens sechs (6) Wochen vor dem Anreisetag möglich. Für die Bearbeitung jedes Umbuchungswunsches ist der Kunde verpflichtet, ein Entgelt in Höhe von mindestens 80,00 € inkl. MwSt. an Maremüritz zu zahlen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die benannte Pauschale.

 

6. STORNIERUNG, NICHTANREISE UND RÜCKTRITT DES KUNDEN UND MAREMÜRITZ

6.1. Storniert der Kunde die Buchung oder erscheint er am Anreisetag nicht, bleibt der Anspruch von Maremüritz auf den vereinbarten Mietpreis abzüglich einer Pauschale in Höhe von 10 % des Mietpreises bestehen.

6.2. Maremüritz ist angehalten, bei Stornierung oder Nichtanreise das Appartement anderweitig zu vermieten. Sollte das Appartement
anderweitig vermietet werden können, so fällt abweichend von Ziff. 6.1. ggf. ein Schadensausgleich in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis an.

6.3. Maremüritz behält sich das Recht vor, dem Kunden im Falle einer Stornierung oder Nichtanreise ein Abwicklungsentgelt in Höhe von 100,00 € inkl. MwSt. zu berechnen.

6.4. Der Kunde kann hinsichtlich der Ziff. 6.1.-6.3. den Nachweis führen, dass Maremüritz gar kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die vorgenannten Schadenspauschalen entstanden ist.

6.5. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Maremüritz geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Maremüritz der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

6.6. Sofern zwischen Maremüritz und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin ausschließlich in schriftlicher Form vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Maremüritz auszulösen.

6.7. Maremüritz empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

6.8. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Maremüritz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem gebuchten Appartementtyp vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Maremüritz mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

6.9. Wird eine gemäß Ziffer 5.2. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Maremüritz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Maremüritz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.10. Ferner ist Maremüritz in nachstehend genannten Fällen zum außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • höhere Gewalt oder andere von Maremüritz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Unterkünfte oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • Maremüritz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Maremüritz in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

6.11. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

 

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, HINWEIS ZUR VERBRAUCHERSTREITSCHLICHTUNG

7.1. Gerichtsstand: Amtsgericht Waren (Müritz).

7.2. Maremüritz ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Gast daher an info@maremueritz.com wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht beiden Parteien – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.

Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelung davon unberührt.

Stand 13. November 2018